Wünschbare Staatsaufgaben regelmässig überprüfen
Das Standortförderungsgesetz wurde vom Grossen Rat am 31. März 2009 beschlossen und bis zum 31. Dezember 2016 befristet. Es ist seit dem 1. Januar 2010 in Kraft. Am 4. November 2014 hat der Grosse Rat die Befristung dieses Gesetzes bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Der Regierungsrat ist von der Standortförderung überzeugt und will deshalb die Befristung des entsprechenden Gesetzes aufheben lassen. Der Vorstand der freisinnigen Fraktion sagt Ja zur Standortförderung, verlangt aber eine weitere Befristung bis Ende 2024.
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