Medienmitteilungen

Gesundheitspolitische Gesamtplanung: Der Anfang eines langen Weges – FDP fordert konkrete Kostenabschätzungen und mehr Mut bei der Eigentümerfrage

Nach langen Verzögerungen hat der Regierungsrat heute endlich einen Entwurf für die neue gesundheitspolitische Strategie des Kantons Aargau präsentiert. Dieser fällt trotzt des grossen Umfanges inhaltlich leider eher mager aus. Die FDP Aargau wird das Papier in den kommenden Wochen detailliert studieren und eine fundierte Stellungnahme einreichen. Nach einer ersten groben Sichtung ist die FDP im Grundsatz einverstanden, dass die immensen Herausforderungen möglichst gesamtheitlich angegangen werden, so wie es die Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2030 (GGpl) vorsieht. Eine Entflechtung der konfliktbeladenen Mehrfachrolle des Kantons als Eigentümer, Finanzierer, Leistungsbesteller und Regulator ist zwingend und dringend notwendig. Dass die Kostenfolgen der geplanten Strategien völlig offenbleiben wertet die Vorlage stark ab und macht sie finanzpolitisch zu einer eigentlichen Blackbox. Die FDP erwartet hier in den kommenden Monaten Antworten. Zudem besteht bei der enormen Breite des Strategiepapiers mit 24 Einzelstrategien und 80 Massnahmen die Gefahr einer inhaltlichen Verzettelung ohne roten Faden. Entscheidend ist die Umsetzung der Massnahmen, die GGpl als übergeordnetes Planungsinstrument bleibt sonst toter Buchstabe.

Das Vorlegen einer überarbeiteten Strategie nach über 13 Jahren war höchste Zeit, eigentlich bereits deutlich zu spät. Ein Privatunternehmen wäre ohne strategisches Update über so einen langen Zeitraum längst in den Konkurs gegangen. Im Aargau beschränkte sich dies auf den staatlich verhinderten Beinahe-Konkurs eines Kantonsspitals, was jedoch allein schon katastrophal genug ist.

Kostenfolgen müssen aufgezeigt werden
Konkrete Zahlen zu den Kosten sucht man in der GGpl vergebens. Die FDP erwartet, dass Leistungskennzahlen vorgelegt werden, anhand denen der Fortschritt betriebswirtschaftlich gemessen und analysiert werden kann. Die FDP befürwortet die Massnahmen, die zu Wettbewerb und Transparenz bei den Leistungserbringern führen. So kann das Kosten/Nutzen-Verhältnis von Massnahmen überprüft und der Fokus auf die Qualität gelegt werden. Leistungsziele wie Maximalzahlen für Behandlungen lehnt die FDP weiterhin ab.

Eigentümerfrage: Richtung stimmt, aber es fehlt an Mut
Die FDP Aargau fordert seit langem die Möglichkeit der Veräusserungen von Anteilen an kantonalen Gesundheitseinrichtungen. Mit dem Vorschlag, diese Möglichkeit für maximal 49 Prozent des Aktienkapitals zu schaffen, nimmt der Regierungsrat diese Idee nun auf, die entscheidende Entschlossenheit fehlt allerdings. Letztlich ist es wenig entscheidend, ob die Grenze für Anteilsveräusserungen bei 30 Prozent (aktuelle Regelung) oder bei 49 Prozent liegt.

Anreize für integrierte Gesundheitsversorgung schaffen
Die Förderung einer integrierten Versorgung wird von der FDP begrüsst. Eine interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit unter den Leistungserbringern schafft Mehrwert. Die Digitalisierung bietet in diesem Bereich Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung. Der Einbezug der Leistungserbringer in die Umsetzung der Prozesse muss gewährleistet sein. Die Bestrebungen dürfen nicht zu mehr Bürokratie führen, sondern müssen das System effizienter machen.


Weitere Auskünfte:
Dr. Tobias Hottiger, Grossrat, Ressortleiter Gesundheit und Soziales, Tel. 079 918 00 38
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78

Revision Schulgesetz: Erfordernisse der Zeit berücksichtigen – Qualitätsverbesserung bei der Volksschule ist zentral

Die FDP Aargau begrüsst die Absicht des Regierungsrats, das Schulgesetz gesamthaft zu revidieren. Die aktuelle Fassung wurde aufgrund zahlreicher Änderungen in den vergangenen Jahrzehnten zum Flickwerk und bedarf einer grundlegenden Überarbeitung. Es wird begrüsst, dass im Sinn einer effizienten Gesamtrevision die ganz heissen Eisen wie beispielsweise Organisation der Oberstufe nicht in diesem Rahmen angefasst werden. Die FDP wird die Unterlagen konstruktiv-kritisch prüfen und sich in der Anhörung entsprechend vernehmen lassen. Wie bereits an einer Medienkonferenz am 11. August 2023 dargelegt, ist eine starke Volksschule aus freisinniger Sicht absolut zentral. Einige der regierungsrätlichen Vorschläge decken sich mit den Forderungen der FDP. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Abbau der wuchernden Bildungsbürokratie zugunsten der Bildungsqualität bei gleichzeitiger administrativer Entlastung der Lehrpersonen.

Eine erste Durchsicht zeigt etwa, dass beim dualen Bildungsauftrag der Bezirksschule auch eine Stärkung des progymnasialen Astes nicht vorgesehen ist, was die FDP bedauert. Stattdessen wird er geschwächt, so dass vermutlich eher früher als später die Frage über Sinn und Zweck einer dreigliedrigen Oberstufe wieder aufs politische Tapet kommen wird. Hier erwartet die FDP vom Regierungsrat konkrete Antworten.

Mehr Informationen zur konkreten Ausgestaltung erwartet
Die beiden neuen Gesetze verweisen in sehr vielen Bereichen auf Verordnungen oder übertragen dem Regierungsrat die Kompetenz, über Ausnahmen zu entscheiden. In der Summe wird dadurch die Wirkung des Gesetzes geschwächt. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die Verordnungsentwürfe im Rahmen der Anhörung bereits vorgelegen hätten. Spätestens aber auf die Beratung im Grossen Rat erwartet die FDP deren Vorlage.

Neue bildungspolitische Denkansätze notwendig: FDP bringt Vorschläge
Wie von der FDP vor drei Wochen dargelegt, stellt die abnehmende Qualität der Volksschule eine ernsthafte Herausforderung dar. Zur Verbesserung der Umstände sind neue Ansätze notwendig. Die FDP hat mit verschiedenen Vorstössen, die am 29. August 2023 im Grossen Rat eingereicht wurden, konkrete Vorschläge lanciert. So können etwa mehr Schulwochen anstelle weniger gedrängter Schultage und -wochen oder Abschlussprüfungen an der Oberstufe sein. Die integrative Heilpädagogik ist vor dem Hintergrund der fehlenden Fachkräfte und des effizienten und effektiven Ressourceneinsatzes sowie der Qualität der Volksschulbildung zu hinterfragen. In anderen Bereichen wie der Digitalisierung dem Absenzenwesen werden frühere FDP-Vorstösse bereits umgesetzt, was eine Verbesserung der Qualität mit sich bringen wird.

 


Weitere Auskünfte:
Dr. Titus Meier, Grossrat, Ressortleiter Bildung, Kultur und Sport, Tel. 079 768 85 12
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78

Kosten wachsen ungebremst, Staatsquote bleibt deutlich zu hoch – Schadensbegrenzung dank liberaler Steuerpolitik und konsequentem Schuldenabbau

Dank den guten Rechnungsabschlüssen der vergangenen Jahre konnte der Kanton Aargau Schulden abtragen und finanzielle Reserven bilden. Der Einsatz der FDP für eine Steuergesetzrevision, rigide Ausgabenkontrolle und gegen eine Aufweichung der Schuldenbremse haben hierzu einen wesentlichen Teil beigetragen. Zwei durch Volksabstimmung gewonnene Behördenreferenden der FDP im Juni 2023 haben zudem Mehrausgaben von weit über 60 Millionen Franken verhindert. Dennoch geben das Budget 2024 und die Planjahre keinen Anlass für Freudensprünge oder zum Zurücklehnen. Das budgetierte Defizit von über 132 Millionen Franken für das kommende Jahr und die negativen Prognosen in den Folgejahren zeigen deutlich, wie ernst die Lage nach wie vor ist. Der massive Anstieg bei Ausgaben und Staatsquote und der sinkende Ressourcenindex sind Alarmsignale und zeigen, dass der Kanton Aargau strukturell weiterhin nicht stark genug ist. Die FDP wird sich weiterhin vehement gegen ein übermässiges Kostenwachstum wehren, strikte Ausgabendisziplin ist absolut zentral.

Den Vorschlag des Regierungsrates über die Anpassung der Löhne von Verwaltungspersonal und Lehrpersonen wird die FDP-Fraktion im Rahmen der Budgetdebatte analysieren. Eine Erhöhung, die über den Teuerungsausgleich hinausgeht, sieht die FDP angesichts des unverändert hohen Kostendrucks nicht.

Ausgabenwachstum bremsen, Staatsquote senken

Anders als der Regierungsrat beurteilt die FDP das Ausgabenwachstum nicht als «moderat». Das reale BIP wächst in der Schweiz laut der Konjunkturforschungsstelle KOF im 2023 um 0,9 Prozent und im 2024 um 1,7 Prozent. Der konsolidierte Aufwand steigt im Budget 2024 gegenüber 2023 um 2,2 Prozent deutlich höher als das prognostizierte Wirtschaftswachstum. Die Staatsquote sinkt nur marginal auf 11,2 Prozent und ist damit immer noch deutlich zu hoch. Leider sinkt auch der Ressourcenindex. Eine Ausschüttung der Nationalbank im 2023 ist aufgrund der aktuellen Entwicklung alles andere als sicher. Falls diese nicht getätigt wird, fällt das Budgetdefizit für das laufende Jahr um zusätzliche 107 Millionen Franken höher aus, mit entsprechenden Auswirkungen, die auch die Folgejahre betreffen.

Liberale Steuerpolitik greift und funktioniert

Der Jahresabschluss 2022 zeigt deutlich höhere Steuereinnahmen trotz niederer Steuersätze für Privatpersonen und Unternehmen. Dieser Trend setzt sich in den kommenden Jahren fort. Es zeigt sich in aller Deutlichkeit, dass die von der FDP angestossene Steuergesetzrevision im vergangenen Jahr richtig war und mit liberalen Rezepten erfolgreiche und griffige Standortpolitik gemacht werden kann.

Dr. Bernhard Scholl, Grossrat, Ressortleiter Aufgabenplanung und Finanzen: «Eine strikte Ausgabendisziplin ist weiterhin zentral. Der Staat hat sich auf seine Kernaufgaben zu fokussieren. Der Anspruch und das Ziel muss es sein, das Ausgabenwachstum zu bremsen und die Staatsquote zu senken. Die Ausschüttung der SNB im 2023 ist alles andere als sicher. Sollte sie ausbleiben, wird das finanzielle Loch bereits im laufenden Jahr grösser, was den Druck auf rigide Ausgabenkontrolle zusätzlich erhöht.»

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin: «Dank bürgerlicher Finanzpolitik, wesentlich geprägt von der FDP, hat sich der Kanton Aargau in den vergangenen Jahren wieder ein wenig politische Handlungsfreiheit verschafft. Ein Nachlassen dieser konsequenten Ausgabenkontrolle und weitsichtigen Einnahmeplanung durch gezielte Steueranreize wäre aber fatal. Der Grosse Rat ist gefordert, hier weiterhin hohe Kostendisziplin durchzusetzen.»

Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident: «Die Finanzprognosen zeigen deutlich, dass die von der FDP initiierte und 2022 vom Volk angenommene Steuergesetzrevision wichtig und richtig war. Die Bevölkerung wird entlastet und der Kanton generiert dank der erhöhten Standortattraktivität höhere Einnahmen. Entgegen aller anderslautenden Behauptungen von linker Seite wirkt die liberale Steuerpolitik nachhaltig positiv.»

 


Weitere Auskünfte:
Dr. Bernhard Scholl, Grossrat, Ressortleiter Aufgabenplanung und Finanzen, Tel. 079 698 83 07
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78
Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident, Tel. 079 469 75 32

Qualitativ hochstehende Volksschule gefordert – FDP Aargau reicht Vorstosspaket zur Volksschule ein

Die Volksschule ist ein Erfolgsmodell. Vor 175 Jahren wurde der moderne Bundesstaat gegründet. Ein zentraler Pfeiler zur Entstehung der direkten Demokratie in der Schweiz war die Einführung der obligatorischen Volksschule. Sie ist auch heute noch zeitgemäss, schafft sie doch gleich lange Spiesse für alle, unabhängig vom sozialen Status, der Herkunft oder der individuellen Leistungsfähigkeit. Die zahlreichen Reformen der letzten Jahre sind aber der Qualität unserer Volksschule nicht gut bekommen. Will die aargauische Volksschule auch künftig gegenüber der wachsenden Konkurrenz an privaten Schulen bestehen, so sind jetzt Korrekturen notwendig. Die FDP Aargau wird deshalb Ende August im Grossen Rat ein Vorstosspaket zur Volksschule einreichen.

Die FDP Aargau ortet eine Ursache für die abnehmende Qualität in der Überforderung der Schülerinnen und Schüler. Die FDP fordert die Möglichkeit, Schulwochen neu zu denken: Weniger dicht gedrängte Schultage und -wochen, dafür mehr Schulwochen im Jahr. Das erleichtert auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Neue Denkansätze in der Bildungspolitik

Der Kanton Aargau investiert viel Geld in die Volksschule. Unbekannt ist allerdings, ob alle Schülerinnen und Schüler am Ende der Volksschule die stufenspezifischen Ziele erreichen. Ein gesunder Wettbewerb stärkt auch die Qualität der Volksschule. Deshalb sind Abschlussprüfungen für alle Oberstufenzüge einzuführen, um die Erreichung der Bildungsziele und die Positionierung in der aargauischen Schullandschaft überprüfen zu können.

Die integrative Heilpädagogik ist vor dem Hintergrund der fehlenden Fachkräfte und des effizienten und effektiven Ressourceneinsatzes sowie der Qualität der Volksschulbildung zu hinterfragen. Während sich die leistungsstarken Schülerinnen und Schüler langweilen, sind die schwächeren Schülerinnen und Schüler demotiviert. Für die Lehrpersonen ist es in diesem Umfeld kaum möglich, allen Ansprüchen gerecht zu werden. Dies führt zu Motivationsverlust und in vielen Fällen zum Berufsausstieg. Die FDP Aargau fordert den Regierungsrat auf, diese Schulungsform ernsthaft zu hinterfragen und dringend Korrekturen vorzunehmen.

Fehlende demokratische Kontrolle

Stossend für die FDP ist die schleichende Einführung von neuen pädagogischen Konzepten und Vorgaben ohne demokratische Kontrolle: Schreiben nach Gehör, Abschaffung von Schulnoten, Kompetenz- statt Wissensorientierung, Lehrmitteleinsatz von NGOs, Einführung von Lernlandschaften. Dabei erweisen sich viele Neuerungen als veritabler Flop. Deshalb braucht es eine demokratische Legitimation von pädagogischen Konzepten durch demokratisch gewählte Behörden.

Abbau von Bildungsbürokratie

Die Schulführung vor Ort, aber auch die Lehrerinnen und Lehrer sollen von der übermässigen Bürokratie (Einstufung Lehrpersonen, Stellvertretungen, Beurteilung von Sozial- und Selbstkompetenzen der Schülerinnen und Schüler) verschont werden und sich auf die Kernaufgaben konzentrieren können.

 

Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident: «Bildung ist der Schlüssel zum Erfolg unserer Wirtschaft und eine Grundvoraussetzung, damit der Aargau zum attraktivsten Wirtschaftsstandort aufsteigt. Gute Schulen sind die Grundlage für eine hohe Standortqualität und machen Bildung zu einem wertvollen Rohstoff für unseren Kanton.»

Dr. Titus Meier, Grossrat, Ressortleiter Bildung, Kultur und Sport: «Bildung ist zentral, um die zukünftigen Herausforderungen zu meistern. Dazu braucht es neue Ansätze, beispielsweise in der Gestaltung der Schulwochen. Diese orientieren sich noch an der Lebenswelt des letzten Jahrhunderts, als die Kinder auf dem Hof mithelfen mussten. Eine bessere Verteilung der Schullektionen über das Jahr reduziert nicht nur den Stress, sondern erleichtert auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.»

Jeanine Glarner, Grossrätin, Vize-Fraktionspräsidentin: «Die Volksschule im Aargau sollte nicht jeden pädagogischen Irrläufer mitmachen. Es braucht eine demokratische Kontrolle von pädagogischen Konzepten.»
 

Beilage: Grundsatzpapier Liberaler Standpunkt «Aargauische Volksschule»


Weitere Auskünfte:
Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident, Tel. 079 469 75 32
Dr. Titus Meier, Grossrat, Ressortleiter Bildung, Kultur und Sport, Tel. 079 768 85 12
Jeanine Glarner, Grossrätin, Vize-Fraktionspräsidentin, Tel. 079 279 79 51

Nationalratswahlen 2023: Bürgerliche Listenverbindung im Aargau mit FDP, SVP und EDU

Im Kanton Aargau gehen SVP (Schweizerische Volkspartei), FDP (FDP.Die Liberalen) und EDU (Eidgenössisch-Demokratische Union) für die Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023 eine Listenverbindung ein. Eine Listenverbindung ist in erster Linie ein Bündnis mit rechnerischem Hintergrund, so auch in diesem Fall. Die drei bürgerlichen Parteien wollen die Stimmen im bürgerlichen Lager bündeln, um allfällige Restmandate im bürgerlichen Lager gewinnen zu können. Angesichts der Listenverbindung von SP, Grünen und GLP auf der linken Seite sowie Die Mitte mit EVP ist dies aus bürgerlicher Sicht von besonderer Wichtigkeit.

Weitere Auskünfte:

  • Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78
  • Andreas Glarner, Nationalrat, Präsident SVP Aargau, Tel. 079 416 41 41
  • Roland Haldimann, Präsident EDU Aargau, Tel. 079 435 36 40

Aargauer Stimmbevölkerung beweist Augenmass – FDP Aargau sehr erfreut über Ablehnung der drei kantonalen Vorlagen

Der Kanton Aargau lehnt das Ombudsgesetz, die Taktverdichtung der S-Bahn im Fricktal und die kantonale Klimaschutzinitiative ab. Die FDP ist sehr erfreut über dieses Ergebnis, mit dem die Aargauer Stimmbevölkerung Augenmass und Weitsicht beweist. Die freisinnige Fraktion hat mit dem Ergreifen der Behördenreferenden gegen den Verwaltungstiger Ombudsgesetz und den teuren und unverhältnismässigen S-Bahn-Ausbau bewiesen, dass sie am Puls der Bevölkerung ist und hat nun an der Urne gesiegt. Auch bei den nationalen Vorlagen entschied die Bevölkerung bei allen Abstimmungen im Sinn der FDP-Parolen – ein rundum erfolgreicher Abstimmungssonntag für die FDP Aargau!

Die FDP setzte sich bereits in der Anhörungsvorlage gegen die Einführung einer kantonalen Ombudsstelle ein. Eine solche hätte nebst Fixkosten von über 700'000 Franken pro Jahr vor allem erheblichen bürokratischen Mehraufwand auf verschiedensten Ebenen ausgelöst, ohne sichtbaren Mehrwert für die Bevölkerung. Nach dem eine Mehrheit des Grossen Rates das neue Gesetz unterstützte hatte, wurde auf Antrag der FDP das Behördenreferendum ergriffen. Der heutige Abstimmungstag zeigt, dass für eine Mehrheit der Stimmbevölkerung kein Bedürfnis für eine solche Stelle besteht.

S-Bahn: Scheitern macht Weg frei für nachhaltigere und gesamtheitliche Lösungen

Im Januar ignorierte die Mehrheit des Grossen Rates die Empfehlung des Regierungsrats und der eigenen Verkehrskommission, die verdichtete ÖV-Erschliessung im oberen Fricktal mit Bus-Linien sicherzustellen und eine Taktverdichtung bei der S-Bahn zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erzwingen. Die FDP war mit der Investition von 61 Millionen Franken für ein isoliertes und unverhältnismässiges Regionalprojekt nicht einverstanden und ergriff auch gegen diesen Entscheid das Behördenreferendum. Das Nein der Stimmbevölkerung und die Ablehnung selbst in mehreren Fricktaler Gemeinden zeigt, dass die Freisinnigen auch hier am Puls der Bevölkerung sind. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können unterscheiden zwischen Verkehrsprojekten mit echtem Mehrwert und regionalpolitischen Prestigeprojekten. Mit dem Nein ist der Weg frei für die Weiterentwicklung des Bus-Angebotes in der Region oberes Fricktal / Sisslerfeld und weitere Verhandlungen mit dem Bund für überregional abgestützte Taktverdichtungen bei der Bahn. Die FDP wird sich weiterhin mit Vehemenz für ein funktionierendes, bezahlbares und vor allem gesamtheitliches Mobilitätssystem im Kanton Aargau einsetzen.

Erfolgreiche FDP-Kampagnen

Die FDP Aargau bringt damit als Antragsstellerin beider Behördenreferenden und Kampagnenführerin des Nein-Komitees beide Abstimmungen ins Ziel und beweist, dass sie auch als «Oppositionspartei» erfolgreich wirken kann. Erfreulich ist dabei insbesondere, dass die Bevölkerung das Gesamtbild im Auge behält und im Bedarfsfall auch Parlamentsentscheide korrigiert, bei denen eben diese Sicht für dieses Gesamtbild verloren gegangen ist.


Weitere Auskünfte:
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78
Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident, Tel. 079 469 75 32
Stefan Huwyler, Grossrat, Geschäftsführer, Tel. 076 527 17 28

Teures und unverhältnismässiges Projekt ohne übergeordneten Zusammenhang - Überparteiliches Komitee «Mobilität Aargau» lehnt überhasteten S-Bahn-Ausbau ab

Am 18. Juni stimmt die Aargauer Stimmbevölkerung über eine Taktverdichtung der S-Bahn in der Region Stein-Säckingen – Laufenburg ab. Der Regierungsrat und die Fachkommission Umwelt, Bau und Verkehr des Grossen Rates empfehlen die Vorlage zur Ablehnung. Ein überparteiliches Komitee unterstützt diese Haltung und setzt sich für ein Nein zu diesem teuren und isolierten Projekt ein.

Der Grosse Rat hat am 17. Januar 2023 entgegen der Empfehlung von Regierungsrat und Fachkommission Umwelt, Bau und Verkehr einem Antrag für ein Projekt zu einer Taktverdichtung der S-Bahn im oberen Fricktal zugestimmt. Gegen diesen Entscheid wurde das Behördenreferendum ergriffen. Das überparteiliche Nein-Komitee ist überzeugt, dass eine überhastete Realisierung einer Taktverdichtung weder der Mobilitätsentwicklung noch dem Gesamtkanton dient und die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen des Projektes stehen.

Keine nachhaltige Planung: Mobilität funktioniert als Gesamtsystem

Der Regierungsrat hat in seiner Botschaft an den Grossen Rat aufgezeigt, dass kurzfristig eine Erschliessung der Region Stein-Säckingen – Laufenburg mit Busverbindungen die griffigste und kostengünstigste Lösung ist. Der Grosse Rat hat diesem Ansatz einstimmig zugestimmt. Auch hat das Parlament den Regierungsrat beauftragt, sich beim Bund weiterhin für die Einführung einer Taktverdichtung der S-Bahn einzusetzen, im Rahmen der entsprechenden übergeordneten Planung. Die umgehende Umsetzung ohne Einbezug eines gesamtheitlichen, überregionalen Mobilitätskonzeptes ist nicht sinnvoll und verhindert im schlimmsten Fall sogar bessere, wirklich nachhaltige Lösungen. Mobilitätsplanung kann und darf nicht isoliert in einer Region erfolgen.

Finanzpolitisch nicht zu verantworten

Die Realisierung der asymmetrischen Taktverdichtung kostet den Kanton Aargau insgesamt 61 Millionen Franken Investitionssumme und 2 Millionen Franken jährlich für den Betrieb. Eine Beteiligung des Bundes ist aufgrund der fehlenden Einbindung in ein übergeordnetes Konzept ausgeschlossen. Der Grosse Rat hat für das Jahr 2023 ein Kantonsbudget mit einem Defizit von fast 300 Millionen Franken verabschiedet. Die aktuelle Situation mit Themen wie Teuerung, Fachkräftemangel, Krieg in der Ukraine, Energiemangel und steigender Migration bringen massive finanzpolitische Herausforderungen. Das Erzwingen einer umgehenden Taktverdichtung der S-Bahn im oberen Fricktal lässt sich aus einer finanzpolitischen Gesamtsicht nicht verantworten.

Es besteht keine Nachfrage für den Halbstundentakt

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat die künftige Nachfrage einer S-Bahn zwischen Stein und Laufenburg errechnet. Für das Jahr 2030 wird an einem durchschnittlichen Werktag mit 1440 Passagieren bei Einführung eines Halbstundentaktes gerechnet. Bei einem Stundentakt wären es 1240 Passagiere. Die sehr hohe Investition von 61 Millionen Franken und ein jährlicher Betriebsbeitrag von 2 Millionen Franken in einen Halbstundentakt, der von nicht einmal 1500 Personen genutzt wird, stehen in keinem angemessenen Verhältnis. Dies wird verstärkt durch den Umstand, dass eine Verdichtung auf den Halbstundentakt lediglich 200 zusätzliche Passagiere pro Tag im Vergleich mit dem Stundentakt bringen würde. Das sich dynamisch entwickelnde Sisslerfeld wird von dem S-Bahn-Angebot nicht erschlossen, das Angebot generiert diesbezüglich keinerlei Nutzen. Darüber hinaus wird dem Regierungsrat durch das Vorpreschen das Verhandeln mit dem Bund um ideelle und finanzielle Unterstützung bei Verkehrsprojekten im Fricktal wie auch im gesamten Aargau unnötig verunmöglicht bzw. erschwert.

 

Statements aus dem Komitee:

Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident FDP:
«Das vom Grossen Rat einstimmig beschlossene Bus-Konzept ist der richtige Ansatz für die Erschliessung des oberen Fricktals. Die zusätzliche S-Bahn-Taktverdichtung ist teuer und unverhältnismässig, es besteht schlicht nicht genügend Nachfrage dafür.»

Gertrud Häseli, Grossrätin Grüne:

«Das vorliegende Projekt bringt keinen Mehrwert für das Fricktal, weder ökonomisch noch ökologisch. Es werden überhastet auf Kosten der Steuerzahlenden Tatsachen geschaffen, ohne Rücksicht auf das Gesamtsystem. Dieses Vorhaben ist keine Vorinvestition, sondern eine Fehlinvestition.»

Michael Wetzel, Grossrat Die Mitte:

«Der Grosse Rat hat dem Regierungsrat den Auftrag erteilt, sich beim Bund weiterhin für bessere ÖV-Verbindungen im Fricktal einzusetzen. Das wird er tun. Ein Nein zum sofortigen und konzeptionslosen S-Bahn-Ausbau ist zugleich ein Ja zur Mitentwicklung eines nachhaltigen, übergeordneten und griffigen Mobilitätskonzeptes für das Fricktal und darüber hinaus.»

Mario Gratwohl, Grossrat SVP:

«Der Ausbau mit einer Gesamtinvestitionssumme von 61 Millionen Franken und fast 2 Millionen Franken für den Betrieb ist für eine nachweislich schlecht frequentiert Bahnverbindung absolut unverhältnismässig. Der Aargau bestreitet das Jahr 2023 mit einem budgetierten Defizit von fast 300 Millionen Franken, Besserung ist nicht in Sicht. Unsere finanzpolitische Verantwortung lässt keine regionalen Wunschkonzerte zu.»

Stefan Huwyler, Grossrat FDP:

«Die Mehrheit des Grossen Rates ignorierte beim Entscheid für ein Ja zur S-Bahn-Taktverdichtung die Expertise der Verkehrsfachplaner und den Antrag des Regierungsrats sowie der eigenen Verkehrskommission. Diese kamen einhellig zum Schluss, dass das vorliegende Projekt unverhältnismässig und isoliert ist. Das konnte so nicht im Raum stehen gelassen werden. Durch das ergriffene Behördenreferendum hat nun die Bevölkerung des ganzen Kantons das letzte Wort.»

Tim Voser, Präsident Jungfreisinnige Aargau:

«Mobilität ist für die jüngeren Generationen sehr wichtig. Ebenso entscheidend ist, dass diese Mobilität weitsichtig und umfassend geplant wird. Die vorhandenen Ressourcen müssen dabei optimal genutzt werden. Erzwungene teure Projekte ohne angemessenen Nutzen haben die kommenden Generationen zu tragen, indem andere Projekte später oder gar nicht realisiert werden können. Deshalb klar Nein zur S-Bahn-Taktverdichtung zwischen Stein und Laufenburg.»

 

Co-Präsidium Komitee «Mobilität Aargau – Nein zum S-Bahn-Ausbau»

Sabina Freiermuth, Grossrätin Parteipräsidentin FDP Aargau                Stefan Huwyler, Grossrat FDP

Mario Gratwohl, Grossrat SVP                                                              Tim Voser, Präsident Jungfreisinnige Aargau

Gertrud Häseli, Grossrätin Grüne                                                          Michael Wetzel, Grossrat Die Mitte
Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident FDP Aargau             

Alle Mitglieder des Komitees sind unter www.mobilitaet-ag.ch/komitee-und-co-praesidium aufgeschaltet.


Kontakte Komitee für weitere Auskünfte:

Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident FDP Aargau, Tel. 079 469 75 32, silvan.hilfiker@grossrat.ag.ch
Stefan Huwyler, Grossrat FDP, Geschäftsführer Nein-Komitee, Tel. 062 824 54 21, huwyler@fdp-ag.ch

Aargau muss Attraktivität als Wohnkanton steigern – FDP Aargau unterstützt rasche Umsetzung der beschlossenen Steuerstrategie

Die FDP Aargau begrüsst die zeitnahe Umsetzung der vom Grossen Rat verabschiedeten Steuerstrategie sehr. Damit wird mit weiteren Massnahmen auf das erklärte Ziel hingearbeitet, den Kanton für Privatpersonen als Wohnkanton steuerlich attraktiver zu machen. Die stufenweise Umsetzung zeugt von finanzpolitischer Weitsicht und ermöglicht die laufende Neubeurteilung anhand der eingetretenen Effekte. Die Senkung von Vermögenssteuer und die Erhöhung des Abzuges für Fremdbetreuungskosten sind die richtigen Hebel hierfür. Die FDP sieht die stetige Weiterentwicklung der Steuerattraktivität als Daueraufgabe des Regierungsrats und zählt darauf, dass diese auch nach Umsetzung der nun angedachten Reformschritte fortgeführt wird.

Die Senkung der Vermögenssteuern ist im Kontext mit der steigenden Steuerbelastung aufgrund von Anpassungen beim Eigenmietwert und dem Steuerwert von Immobilien zu betrachten. Die Thematik wurde 2022 vom Grossen Rat im Zusammenhang mit der Revision des Schätzungswesens beraten.

Mehreinnahmen an die Bevölkerung zurückgeben
Die entstehenden Mehreinnahmen von gegen 60 Millionen Franken werden mit den nun vorgeschlagenen Massnahmen den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zurückgegeben. Dies entspricht einer zentralen Forderung der FDP. Ohne das aktive Engagement und die entsprechenden Anträge der FDP-Fraktion bei der Beratung des Geschäfts zur besagten Revision des Schätzungswesens wären für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer bereits 2024 höhere Steuern angefallen.

Gezielte Entlastung von Familien
Familien können im Kanton Aargau vergleichsweise geringe Abzüge für Fremdbetreuungskosten geltend machen. Diese Anpassung geht auf eine Motion von FDP-Parteipräsidentin Sabina Freiermuth und Fraktionspräsident Silvan Hilfiker im Grossen Rat zurück (Geschäft 22.340). Die Erhöhung dieser Abzüge auf neu 25'000 Franken ist richtig und sorgt für eine Entlastung von Familien, bei denen beide Elternteile berufstätig und die Kinder teilweise fremdbetreut sind. Ebenso ist sinnvoll, die Abzüge für Teilzeitpensen zu erhöhen und damit ein heute bei vielen Familien gängiges Lebensmodell steuerlich zu berücksichtigen.
 

Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz:
«Die FDP begrüsst die Steuergesetzrevision 2025 sehr. Der Regierungsrat schlägt wichtige, unter dem Strich saldoneutrale Anpassungen zur Entlastung von Eigenheimbesitzerinnen und -besitzern und Familien vor, wie sie von der freisinnigen Fraktion bereits verschiedentlich gefordert wurden. Die etappierte Umsetzung der Revision gibt die notwendige Flexibilität bei der weiteren Planung und Feinjustierung.»

Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident:
«Mit der Steuergesetzrevision 2025 begibt sich der Aargau auf den Weg hin zu einer verbesserten Standortattraktivität. Die FDP hat diese Schritte bisher mitgeprägt und unterstützt und wird dies auch weiterhin tun. Die Steuergesetzrevision 2025 ist ein wichtiger, aber sicher nicht der letzte Schritt auf dem Weg an die Spitze im interkantonalen Wettbewerb. Der Regierungsrat ist gefordert, hier weitere griffige Massnahmen zu entwickeln.»


Weitere Auskünfte:
Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz, Tel. 079 823 05 42
Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident, Tel. 079 469 75 32

Umstellung der Berechnungsart der Verkehrssteuer ist sinnvoll – FDP verlangt ertragsneutrale Umsetzung und Verzicht auf unnötige Quersubventionierungen

Die FDP Aargau begrüsst die Umstellung der Berechnungsart der Verkehrssteuern auf eine neuen Schlüssel, bei dem Gesamtgewicht und Normleistung je zur Hälfte zum Tragen kommen. Für die FDP ist eine ertragsneutrale Umsetzung des neuen Verkehrssteuergesetzes zwingend, alles andere würden der viele Jahre pendenten und sich nun im parlamentarischen Prozess befindenden Revision des Gebührenrechts zuwiderlaufen. Einer Quersubventionierung neuer Antriebsarten – «Ökologisierung» genannt – mit dauerhaften Zuschlägen für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren steht die FDP kritisch gegenüber.

Die neue Formel, bei der das Gesamtgewicht und die Normleistung bei der Berechnung der Besteuerung je zu 50 Prozent gewichtet werden, wird von der FDP Aargau als pragmatischer Ansatz begrüsst. Auch die Korrekturfaktoren, die bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben eingerechnet werden, sind sinnvoll und fachlich begründet. Die neue Besteuerung von Wohnmotorwagen ab 3,5 Tonnen, Gesellschaftswagen und gewerblichen Motorfahrzeugen nach dem Gesamtgewicht ist für die FDP ebenfalls nachvollziehbar. Die angekündigte «ertragsneutrale» Umsetzung innerhalb der einzelnen Fahrzeugkategorien ist zwingend umzusetzen. Mehrerträge bei der Verkehrssteuer würden der aktuell laufenden Revision des Gebührenrechts diametral zuwiderlaufen.

Keine unnötige Quersubventionierung

Den im Anhörungsbericht «Ökologisierung» genannten Mechano einer Tariferhöhung für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zugunsten einer Entlastung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben beurteilt die FDP aus mehreren Gründen kritisch und lehnt sie in der vorliegenden Form ab. So ist die Ökologisierung des Fahrzeugbestandes schweizweit bereits in vollem Gang, eine zusätzliche staatliche Förderung ist überflüssig. Angesichts der bereits existierenden Befreiung der Elektro-Fahrzeuge sind die neuen Antriebsarten ohnehin bereits im Vorteil. Ordnungspolitisch besonders stossend ist der Umstand, dass die Rabatte für alternative Antriebe befristet gelten, die Zuschläge für deren Finanzierung jedoch unbefristet weiterlaufen sollen. Sollte der Regierungsrat dennoch am vorgeschlagenen System festhalten wollen, verlangt die FDP eine wesentliche Kürzung dieses Förderungsmodus, beispielsweise auf gesamthaft drei Jahre.
 

Weitere Auskünfte:

Adrian Meier, Grossrat, Ressortleiter Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung, Tel. 078 605 61 51

 

Nein zu einem zahnlosen, bürokratischen und teuren Verwaltungstiger - Überparteiliches Komitee setzt sich für ein Nein zum kantonalen Ombudsgesetz ein

Für die Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 über die Einführung einer kantonalen Ombudsstelle im Aargau hat sich ein breit abgestütztes Nein-Komitee gebildet. Das Komitee wehrt sich gegen eine unnötige und teure Aufblähung des Staatsapparates, für die kein Bedarf besteht. Damit würden unnötig Prozesse verkompliziert, Steuergelder verschwendet und funktionierende Abläufe unnötig infrage gestellt.

Die Kantonalparteien von FDP, SVP, EDU, Jungfreisinnigen und Junger SVP haben deshalb gemeinsam mit dem Aargauischen Gewerbeverband (AGV) ein Nein-Komitee gegründet, dem bereits über 70 Personen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft angehören. Gemeinsam setzen sich die Komiteemitglieder für eine Ablehnung des Gesetzes ein. Dass das Gesetz überhaupt zur Abstimmung gelangt wird, haben die Grossratsfraktionen von FDP und SVP mit einem erfolgreichen Antrag auf Behördenreferendum im Grossen Rat erwirkt. Damit hat das Volk das letzte Wort in dieser Sache.

Zahnloser Verwaltungstiger

Die neue kantonale Ombudsstelle soll als Anlaufstelle dienen, um bei Schwierigkeiten im Umgang mit den Behörden zu dienen. Sie soll Anliegen entgegennehmen, prüfen, Auskünfte erteilen, erklären und vermitteln. Ein Weisungsrecht hätte die Ombudsstelle indes nicht, sie wäre ein zahnloser Verwaltungstiger, der unnötige zusätzliche Bürokratie ohne Mehrwert für die Bevölkerung produziert. Vielmehr wird ein falscher Eindruck erweckt, dass es bestehe ein Anspruch auf Rechtsauskunft bzw. sogar Rechtshilfe durch den Staat, jederzeit und kostenlos.

Politische Prozesse im Aargau funktionieren

Die Bürgerinnen und Bürger haben im Kanton Aargau bereits heute ausgeprägte Rekurs- und Einsprache-Möglichkeiten gegen Entscheide von Behörden und Verwaltung. Zudem sind die politischen Gremien von kommunalen Kommissionen über Mitglieder von Gemeinderäten und Grossem Rat bis hin zu den Regierungsräten nahe beim Volk und können bei Problemen direkt kontaktiert werden. Die direkte, bürgernahe Demokratie funktioniert und braucht keine weitere Verwaltungsstelle als Vermittlerin.

Hohe und unnötige Kosten

Die Ombudsstelle würde die Steuerzahlenden gemäss Schätzungen zwischen 700'000 und 900'000 Franken pro Jahr kosten. Nicht eingerechnet ist der enorme Aufwand, der durch die neue Ombudsstelle ausgelöst wird: Für andere Stellen innerhalb der kantonalen Verwaltung, für Unternehmen, Privatpersonen und auch Gemeinden. Dies alles für einen bürokratischen Leerlauf ohne verbindliche Konsequenzen. Dies will das überparteiliche Komitee verhindern und setzt sich gemeinsam für ein Nein am 18. Juni 2023 ein.

 

Co-Präsidium Komitee «Nein zum Verwaltungstiger – Nein zum Ombudsgesetz»

Sabina Freiermuth, Präsidentin FDP Aargau
NR Andreas Glarner, Präsident SVP Aargau
NR Benjamin Giezendanner, Präsident Aarg. Gewerbeverband
Roland Haldimann, Präsident EDU Aargau
GR Silvan Hilfiker, Fraktionspräsident FDP Aargau
GR Christian Keller (SVP)
GR Patrick Gosteli, Vize-Fraktionspräsident SVP Aargau
Tim Voser, Präsident Jungfreisinnige Aargau
Ramon Hug, Präsident Junge SVP Aargau
GR Bernhard Scholl (FDP)
GR Gabriel Lüthy (FDP)
 

Insgesamt haben sich bisher über 70 Personen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dem Nein-Komitee angeschlossen. Die aktuelle Liste aufgeschaltet unter www.verwaltungstiger.ch/komitee


Kontakte für weitere Auskünfte:
Stefan Huwyler, Grossrat FDP, Geschäftsführer Nein-Komitee, Tel. 062 824 54 21, huwyler@fdp-ag.ch

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