Medienmitteilungen

Steuern im Kanton Aargau: Handlungsfreiheit wahren – FDP nimmt Stellung zu Anhörungen im Bereich Steuerpolitik

Mit der Annahme der kantonalen Steuergesetzrevision hat die Aargauer Stimmbevölkerung einen wichtigen Wegweiser für einen attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort Aargau gesetzt. Zwei weitere Gesetzesvorlagen, die derzeit in der Anhörung sind, werden ebenfalls einen direkten Einfluss auf die Standortattraktivität des Kantons haben. Aufgrund übergeordneter nationaler beziehungweise internationaler Bestimmungen müssen einerseits die Regelungen zum Eigenmietwert angepasst und andererseits die ausländische Hinzurechnungsbesteuerung im kantonalen Gesetz abgebildet werden. Die FDP Aargau hat zu beiden Vorlagen Stellung genommen und orientiert sich dabei am liberalen «So wenig Regulierung wie nötig, so viel Freiheit wie möglich». Die durch die beiden Vorlagen zusätzlich generierten Steuereinnahmen sind entsprechend wieder durch gezielte Entlastungen an Bürgerinnen und Bürger zurückgeben.

Die OECD und die G20-Staaten wollen international koordiniert gegen Gewinnverlagerungen vorgehen. Unter anderem ist dabei ab 1. Januar 2023 eine globale Mindeststeuer von 15 Prozent vorgesehen, eine schweizerische Variante davon per 1. Januar 2024. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung möchte der Aargauer Regierungsrat Firmen die Möglichkeit geben, mit im Aargau ansässigen Geschäftseinheiten auf ein OECD-konformes Besteuerungsniveau zu gelangen, um eine ausländische Hinzurechnungssteuerung zu verhindern. Für die Unternehmen bedeutet dies unter dem Strich ein gleich hohes Steueraufkommen, welches jedoch zu einem grösseren Teil im Kanton Aargau als Niederlassung des Geschäftsfeldes versteuert werden kann. Für den Aargau wiederum bedeutet die Gesetzesänderung ein höheres Steuersubstrat bei gleichbleibendem Aufwand bzw. ohne zusätzliche Firmenansiedlungen. Die FDP begrüsst das aktive Handeln des Regierungsrates in dieser Sache und unterstützt die vorgeschlagene Gesetzesänderung.

Eigenmietwert: Übergeordnetes Recht einhalten, aber nicht übererfüllen

Das Eidgenössische Verwaltungsgericht hat mit einem Urteil im September 2020 den Kanton Aargau verpflichtet, die Eigenmietwertbesteuerung anzupassen. Die bisher verwendete Wertbasis entspricht gemäss Urteil nicht mehr dem aktuellen Verkehrswert. Die FDP Aargau ist grundsätzlich gegenüber der Schwelle von 60 Prozent kritisch und hat sich in der Vergangenheit für einen tieferen Wert eingesetzt. Sie akzeptiert jedoch das vom Bundesrecht definierte Minimum. Zugleich wehrt sich die FDP Aargau entschieden gegen die in der Anhörung zur Diskussion gebrachte Möglichkeit einer Härtefallregelung, die den Eigenmietwert auf bis 70 Prozent erhöhen könnte. Es gibt keine Notwendigkeit, über die bundesrechtlichen Vorgaben hinauszugehen und die Standortattraktivität des Kantons zu schwächen. Ebenfalls wird die Prüfung des Eigenmietwertes in einem Fünfjahresturnus abgelehnt. Der Eigenmietwert unterliegt begrenzten Schwankungen, so dass eine Prüfung im Zehnjahresrhythmus völlig ausreicht. Damit können Verwaltungsressourcen gespart und die Wohneigentumsbesitzer entlastet werden. Die vorgesehenen Anpassungen bringen dem Kanton Mehreinnahmen von über 60 Millionen Franken pro Jahr. Die FDP erwartet vom Regierungsrat, dass Kompensationsmöglichkeiten aufgezeigt werden, um die von den besonders stark betroffenen Bevölkerungsgruppen zu entlasten.

Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz: «Mit den Änderungen des Steuergesetzes im Bereich der ausländischen Hinzurechnungsbesteuerung und beim Schätzungswesen nimmt der Regierungsrat seine Pflicht wahr, aktiv auf übergeordnete Entwicklung zu reagieren. Für die FDP Aargau ist selbstverständlich, dass nationale und internationale Richtlinien auch in den Gesetzen des Kantons Aargau eingehalten werden sollen. Zugleich gilt es die vorhandenen Freiräume zu nutzen, um als Standortkanton attraktiv zu bleiben.»

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin: «Niemand zahlt gerne Steuern und die Steuerlast soll immer so niedrig wie möglich sein, um für Unternehmen und Bürger ein möglichst freies Handeln zu gewährleisten. Nachdem positiven Entscheid zur Steuergesetzrevision am 15. Mai gilt es den eingeschlagenen Weg im Aargau weiterzugehen. Die FDP fordert, dass mit den zusätzlich generierten Steuermitteln im Gegenzug Bevölkerung und Unternehmen gezielt entlastet werden.»

 

Weitere Auskünfte:

Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz, Tel. 079 823 05 42
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78

 

Aargau sagt Ja zu wichtiger Entlastung von Bevölkerung und Unternehmen – FDP Aargau sehr erfreut über Zustimmung zur Steuergesetzrevision

Mit der heute deutlich angenommenen Änderung des kantonalen Steuergesetzes hat die Aargauer Stimmbevölkerung ein klares Signal für die Standortattraktivität des Kantons gesetzt. Mit der ausgewogenen Revision werden Bürgerinnen und Bürger ebenso entlastet wie Unternehmen. Der Aargau macht sich damit als Wohn- und Wirtschaftsstandort attraktiver und bleibt national und international konkurrenzfähig. Beide Teile der Steuergesetzrevision wurden von FDP-Vertretern im politischen Prozess eingebracht und nun auch vom Souverän gutgeheissen. Die Stimmbevölkerung beweist damit Weitsicht und stützt die Fortführung des erfolgreichen steuerpolitischen Weges des Kantons Aargau.

Die Erhöhung der Pauschalabzüge für Versicherungsprämien für Privatpersonen geht auf einen Antrag von FDP-Fraktionspräsident Silvan Hilfiker zurück. Es ist erfreulich, dass die Krankenkassen- und Versicherungsabzüge nach über 20 Jahren endlich angepasst und damit private Haushalte entlastet werden. Seit 2001 gelten die gleichen Abzüge, die Krankenkassenprämien haben sich jedoch seither um rund 80 Prozent erhöht. Die Anpassung war dringend notwendig und kommt allen Privatpersonen zugute. Inskünftig werden zudem – auch auf entsprechenden Input der FDP – die Abzüge automatisch an die Entwicklung der Krankenkassenprämien angepasst, die Bevölkerung muss nicht wieder 20 Jahre auf eine Korrektur warten.

Standort Aargau gestärkt

Die Steuergesetzrevision ist wirtschafts- und gesellschaftspolitisch wichtig für den Aargau. Die Senkung der Steuertarife wurde von der FDP seit Jahren gefordert, da sich die Position des Kantons im Vergleich zu den anderen Kantonen seit längerem verschlechterte. Mittlerweile gehört der Kanton Aargau zu den Schlusslichtern aller Kantone. Dies hat seine Attraktivität für Firmen und Neugründungen deutlich verschlechtert. Weniger Unternehmen bedeutet weniger Arbeitsplätze und weniger Steuereinnahmen, mit allen negativen mittel- und langfristigen Konsequenzen. Die vom ehemaligen FDP-Grossrat Herbert H. Scholl gemeinsam mit anderen bürgerlichen Politikern initiierte und nun beschlossene Anpassung des Gewinnsteuersatzes ist die richtige Grundlage, dieser Tendenz entgegen zu wirken.

Amtsenthebungsinitiative bringt keinen Mehrwert

Die Annahme der Amtsenthebungsinitiative kommt für die FDP nicht überraschend, da die Vorlage ein grundsätzlich populäres Thema aufgegriffen hatte: Die vermeintliche Möglichkeit der Absetzung von nicht (mehr) für ihr Amt geeigneten Politikerinnen oder Politikern. Die FDP Aargau hatte sich gegen diese Initiative ausgesprochen, da aus Sicht der Freisinnigen das neue Gesetz keinerlei Mehrwert und viele offene Fragen mit sich bringt. Auch einschlägige, medial breit diskutierte Fälle von Regierungskrisen wie etwa bei der ehemaligen Regierungsrätin Franziska Roth oder dem ehemaligen Badener Stadtammann Geri Müller wird die Initiative nicht lösen können; die konkrete Umsetzung ist völlig offen. Die FDP wird sich konstruktiv und zugleich kritisch beim Gesetzgebungsprozess einbringen.

 

Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident: «Heute ist ein Freudentag für den Aargau. Die deutliche Zustimmung zur Steuergesetzrevision macht unseren Kanton fit für die Zukunft. Mit der Vorlage ist es gelungen, Bevölkerung und Unternehmen zu entlasten und zugleich den Kanton zu stärken. Die Angstmacherei mit zum Teil grenzwertigen Behauptungen seitens der Gegnerschaft hat nicht verfangen, die Bevölkerung hat dies durchschaut und Weitsicht bewiesen.»

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin: «Es zeigt sich heute wieder deutlich: Die Zeiten von sozialistischer Klassenkampf-Rhetorik sind vorbei. Die Stimmbevölkerung will konkrete Lösungsansätze, die allen dienen und unser System stärken. Die FDP hat mit ihren Anträgen die Steuergesetzrevision initiiert und ihr nun gemeinsam mit den anderen Parteien und Verbänden im Pro-Komitee zum Durchbruch verholfen. Der Aargau ist und bleibt bürgerlich und wirtschaftsfreundlich.»

 

 

Weitere Auskünfte:

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78
Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident, Tel. 079 469 75 32
Stefan Huwyler, Grossrat, Geschäftsführer, Tel. 076 527 17 28

 

Weitsichtige und griffige Lösungen für Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt – FDP Aargau nimmt Stellung zur Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans

Die FDP.Die Liberalen Aargau begrüsst die Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans und die Schaffung eines neuen Sachbereichs «Klima». In der umfassenden raumplanerischen Auslegeordnung sind für die FDP verhältnismässig und griffige Lösungen entscheidend. Dazu gehören zentral eine funktionierende multimodale Mobilität, eine diversifizierte und langfristig gesicherte Energieproduktion und die Positionierung des Aargaus als attraktiver Wohn- und Wirtschaftskanton.

Mit der Überarbeitung des Richtplans werden die planerischen Eckwerte für die kommenden Jahre den aktuellen Umständen und Erfordernissen angepasst. Die FDP begrüsst diese grundlegende Überprüfung und die Schaffung eines neuen Sachbereichs zum Themenbereich Klima. Der Aargau nimmt damit seine Verantwortung für weitsichtige und zugleich umweltbewusste Planung wahr.
 

Energieversorgung breiter aufstellen

Der Ausbau von erneuerbaren Energien in einem sinnvollen Rahmen ist richtig. Entscheidend ist zugleich, dass die Energieversorgung diversifiziert wird. Um den Energiebedarf künftig zu decken ist zwingend ein Mix aus verschiedenen Produktionsformen notwendig. Die Versorgung muss im Weiteren zuverlässig, bezahlbar und nachhaltig sein. Hierfür muss beispielsweise ein kantonales Geoinformationssystem für das Potenzial der Tiefengeothermie oder die Speicherung von Strom in «Power-to-X»-Technologien im Richtplan als zusätzliches Kapitel aufgenommen werden. Ineffiziente Windparks, die überdies massive Immissionen für Umwelt und Bevölkerung verursachen, lehnt die FDP hingegen ab. Dies belastet die Standortattraktivität.

 

Multimodale Mobilität

Die FDP Aargau setzt auf ein Zusammenspiel aller Verkehrsträger, im Sinn eines multimodalen Systems ohne ideologische Scheuklappen und Sanktionen. Die einzelnen Mobilitätsformen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die generelle Richtung stimmt: Der überarbeitete Richtplan bildet die kantonale Mobilitätsstrategie, die der Grosse Rat mit Unterstützung der FDP-Fraktion genehmigt hat, gut ab. Es ist dabei weiterhin darauf zu achten, dass der für Bevölkerung und Unternehmen nach wie vor unentbehrliche Motorisierte Individualverkehr und die Transport-/Lieferdienstleistungen nicht diskriminiert und an den Rand gedrängt werden.
 

Standortattraktivität im Fokus

In vielerlei Hinsicht ist die Standortattraktivität des Kantons wichtig. Die FDP wird sich weiterhin engagiert dafür einsetzen, dass der Aargau als Wohn- und Wirtschaftskanton interessant bleibt und noch interessanter wird. Nebst attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen sind hierfür eine weitsichtige Raum- und Mobilitätsplanung zentral. Nicht zu vergessen sind dabei auch bereits ansässige Unternehmen: Ihnen müssen Möglichkeiten für Weiterentwicklungen und lokale Expansion geboten werden. Ansonsten droht die Abwanderung und damit der Verlust von Arbeitsplätzen, Steuersubstrat und nicht zuletzt lokaler Identität und wertvollem Know-how.

 

Weitere Auskünfte:

Adrian Meier, Grossrat, Vize-Parteipräsident, Ressortleiter Bau, Verkehr, Umwelt, Energie und Raumordnung, Tel. 078 605 61 51
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78

 

Ja zur Entlastung von Bevölkerung und Unternehmen – FDP Aargau beschliesst einstimmig die Ja-Parole zur Steuergesetzrevision

Der Parteitag der FDP Aargau vom 30. März 2022 hat sich in aller Klarheit für die kantonale Steuergesetzrevision ausgesprochen, über die am 15. Mai abgestimmt wird. Ebenfalls eine deutliche Ja-Parole wurde zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Rahmen der Frontex-Vorlage gefasst. Abgelehnt wird hingegen das neue Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur.

Bereits letzte Woche hat die Geschäftsleitung der Kantonalpartei die Parolen zu den beiden weiteren Abstimmungsvorlagen gefasst. Dem Transplantationsgesetz stimmte die GL einstimmig bei einer Enthaltung zu. Einstimmig Nein mit ebenfalls einer Enthaltung sagen die GL-Mitglieder zur kantonalen Amtsenthebungsinitiative. Sie folgten damit der Grossratsfraktion, welche die Amtsenthebungsvorlage ebenfalls abgelehnt hatte. Aus Sicht der FDP bringt das neue Gesetz keinerlei Mehrwert und hätte auch einschlägige, medial breit diskutierte Fälle von Regierungskrisen wie etwa bei der ehemaligen Regierungsrätin Franziska Roth oder dem ehemaligen Badener Stadtammann Geri Müller nicht lösen können. Ein Gesetz ohne Nutzen lehnt die FDP ab.

 

Ja zur Stärkung des Standorts Aargau

Fraktionspräsident Silvan Hilfiker zeigte in seinem Referat am Parteitag auf, dass die Steuergesetzrevision Vorteile für alle bringt. Die Bevölkerung profitert von tieferen Steuern durch den erhöhten Pauschalabzug der Krankenkassenprämien und die Unternehmen vom gesenkten Gewinnsteuersatz. Beide Teile der Vorlage wurden von FDP-Vertretern in den politischen Prozess eingebracht, die Unterstützung der Vorlage entspricht vollumfänglich der liberalen Standortpolitik. Der Parteitag teilte diese Auffassung und folgte der Empfehlung von Silvan Hilfiker einstimmig.

 

Ja zu Frontex

Eine Zustimmung zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes sei für unser Land essentiell, betonte Ständerat Thierry Burkart, Präsident der FDP Schweiz. Eine Ablehnung würde wohl zu einem erzwungenen Austritt der Schweiz aus den Abkommen von Schengen und Dublin führen, mit entsprechend verheerenden Folgen in den Bereichen Sicherheit und Migration, aber auch Wirtschaft. Einen solchen politischen Totalschaden gälte es zwingend zu verhindern. Der Parteitag sah dies gleich und beschloss die Ja-Parole mit 63 Ja zu einer Nein-Stimme.

 

Nein zum Filmgesetz

In einer engagierten Diskussion brachten Mia Jenni (Juso, Pro) und Anna Staub (Jungfreisinnige, Contra) die Argumente zur Abstimmung über das Filmgesetz («Lex Netflix») vor. Die Jungfreisinnigen haben gegen das Gesetz gemeinsam mit anderen Jungparteien erfolgreich das Referendum ergriffen. Sie wehren sich gegen die geplante Quote von 30 Prozent europäischer Filme auf Abonnementsdiensten und die Zwangsabgaben für Unternehmen, die solche Dienste in der Schweiz anbieten. Dies sei unliberal und ein Eingriff in die Freiheit von Unternehmen und Konsumenten. Die Befürworter hingegen betrachten das Filmgesetz als wichtig für qualitiativ hochstehendes Schweizer Filmschaffen und dessen gezielte Förderung. Der FDP-Parteitag folgte mehrheitlich der Empfehlung der eigenen Jungpartei und beschloss mit 55 gegen 9 Stimmen deutlich die Nein-Parole zum Filmgesetz.

 

Weitere Auskünfte:
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78
Stefan Huwyler, Grossrat, Geschäftsführer, Tel. 062 824 54 21

 

Guten Jahresabschluss für Investitionen in die Zukunft nutzen - Steuergesetzrevision und weitere Projekte stärken den Standort Aargau langfristig

Die FDP.Die Liberalen Aargau nimmt den heute präsentierten Jahresabschluss des Kantons für das Jahr 2021 erfreut zur Kenntnis. Strukturell stellen sich für den Aargau weiterhin Herausforderungen, denen man mit weitsichtiger Finanzpolitik begegnen muss. Dies ist dank der Überschüsse der letzten Jahre möglich. Mit der Steuergesetzrevision und der Realisierung von Bauvorhaben wird gezielt in die Standortattraktivität des Kantons investiert – zugunsten von Bevölkerung und Wirtschaft. Zugleich werden die Schulden weiter abgebaut, ebenso wichtig für eine solide Finanzstruktur und zur Entlastung jüngerer und künftiger Generationen.

Das auf den ersten Blick sehr gute Jahresergebnis ist auch mit Vorsicht zu geniessen, zwei Drittel des Überschusses verdankt man der hohen Gewinnausschüttung der Nationalbank (SNB) und nicht eigenen erwirtschafteten Mitteln. Der Aargau gehört nach wie vor zu den Empfängerkantonen des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) und profitiert bei den Ertragsüberschüssen der vergangenen Jahre von massiven Sondereffekten.

 

Strukturelles Defizit noch nicht behoben

Die positiven Abschlüsse der vergangenen Jahre dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass grössere strukturelle Herausforderungen bestehen bleiben. Ohne die «Erträge» aus SNB und NFA würden für den Aargau weiterhin negative Jahresergebnisse resultieren. Die Steuereinnahmen 2021 verbleiben auf Vorjahresniveau bzw. gehen bei den juristischen Personen um 10 Prozent zurück. Dies zeigt, dass die Corona-Pandemie keineswegs spurlos an der Aargauer Wirtschaft vorbei gegangen ist. Umso wichtiger ist die gezielte Entlastung von Bevölkerung und Unternehmen mit der Steuergesetzrevision, über die am 15. Mai abgestimmt wird.

 

Weitsichtige Finanzpolitik mit der Steuergesetzrevision

Der Überschuss und die in den letzten Jahren gebildeten Reserven bieten Gewähr dafür, dass der Aargau die Steuergesetzrevision gut verkraften kann. Mittel- und langfristig wird der Kanton zudem von der Neuansiedlung von Unternehmen und Arbeitsplätzen und der Vermeidung von Wegzügen profitieren. Die Gesetzesrevision ist wichtig und kommt zur richtigen Zeit. Mit dem Abbau bisheriger Schuldbeträge wird der Kantonshaushalt nachhaltig entlastet und Handlungsfreiheit zurückgewonnen, was wiederum zugunsten der Bevölkerung und des Unternehmensstandorts geht.

 

Bernhard Scholl, Grossrat, Ressortleiter Finanzen:

«Der Überschuss von heute ist die Investition für morgen. Wir dürfen nun keinesfalls zurücklehnen, sondern müssen konsequent weiter an der Standortattraktivität des Aargaus arbeiten. Das heisst: Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen entlasten und gleichzeitig gezielt investieren.»

 

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin:

«So erfreulich der Überschuss ist, so eindeutig sind die weiterhin bestehenden strukturellen Herausforderungen für den Aargau. Unser Anspruch muss sein, die Abhängigkeit von Nationalbank und Finanzausgleich zu reduzieren. Mit der bürgerlichen Finanz- und Steuerpolitik der vergangenen Jahre sind wir auf dem richtigen Weg. Die FDP wird diesen konsequent weiter gehen.»

 

Weitere Auskünfte:

Dr. Bernhard Scholl, Grossrat, Ressortleiter Finanzen und Ressourcen, Tel. 079 698 83 07

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78

Verhältnismässige Lösung für Eigenheimbesitzer und Steuerzahler als Ziel – FDP Aargau einverstanden mit Revision Schätzungswesen; «Aargau-Finish» ist zu vermeiden

Mit dem heute präsentierten Vorschlag zur Anpassung der steuerlichen Liegenschaftsbewertung wählt der Regierungsrat einen pragmatischen Ansatz. Die FDP akzeptiert die unumgängliche Umsetzung von Bundesrecht. Die FDP wird sich für eine Festlegung des Eigenmietwerts bei 60 Prozent des Markwerts einsetzen, gemäss Vorschlag des Regierungsrats. Die zusätzlichen Steuereinnahmen für den Kanton in der Höhe von rund 60 Millionen Franken sind zu kompensieren und an diejenigen zurückzuführen, die einer steuerlichen Mehrbelastung ausgesetzt sind. Unter dem Strich dürfen für den Kanton nicht Mehreinnahmen resultieren. Bei der Umsetzung muss aus freisinniger Sicht ein marktbasiertes Schätzungsverfahren geprüft werden. Die Schaffung eines Bürokratiemonsters ist zwingend zu vermeiden.

Eine Anpassung bei der Liegenschaftsbewertung im Kanton Aargau ist aufgrund des übergeordneten Bundesrechtes unumgänglich. Die Stossrichtung des Regierungsrats bei der Gesetzesrevision stimmt im Grundsatz. Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass das angepasste Steuersystem für die Steuerzahlenden transparent und nachvollziehbar bleibt, ansonsten schwindet die Glaubwürdigkeit.

 

Zusätzliche Einnahmen kompensieren

Die durch die Gesetzesanpassung entstehenden beträchtlichen Mehreinnahmen bei den Steuern sind an die mehr belasteten Steuerpflichtigen mittels andersweitigen Entlastungen zurückzuführen. Der Kanton braucht keine Mehreinnahmen in diesem Bereich. Der Aargau muss als Wohn- und Wirtschaftskanton attraktiv bleiben. Die FDP fordert den Regierungsrat auf, dies hinsichtlich der Gesetzesvorlage zu berücksichtigen. Auch erwartet die FDP genauere Angaben darüber, welche Gruppen von Steuerzahlenden (Einkommens- und Vermögensklassen) von der Vorlage wie stark betroffen sind.

 

Unnötige Bürokratie vermeiden

Aus der Anhörungsvorlage geht nicht hervor, was der Aufbau der notwendigen neuen IT-System im Detail kostet. Hier erwartet die FDP genauere Informationen hinsichtlich der Gesetzesberatung. Des Weiteren ist aufzuzeigen, wie der Kanton die Synergien innerhalb der Verwaltung wie auch mit externen Partnern wie etwa der Aargauischen Gebäudeversicherung plant. Zudem ist darzulegen, ob der entsprechende Datenaustausch auf heutiger Rechtsgrundlage überhaupt möglich ist. Gemäss den Darstellungen in der Botschaft schneidet das vom Regierungsrat vorgeschlagene «System A» hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Vereinfachungspotenzial von allen betrachteten Systemen am schlechtesten ab. Die Mehrheit der Nachbarkantone wendet das «System B» mit deutlich besseren Werten in diesen beiden Kategorien an. Es ist in der Botschaft an den Grossen Rat detailliert aufzuzeigen, weshalb für den Aargau das vorgeschlagene und nicht ein anderes System gewählt werden soll.

 

Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz:

«Die vorgeschlagene Revision der steuerlichen Liegenschaftsbewertung ist mit Blick auf die Bundesgesetzgebung pragmatisch ausgefallen. Wir werden seitens FDP in der Beratung darauf achten, dass die Bundesvorgaben erfüllt, aber nicht übererfüllt werden. Eine übermässige Belastung der Steuerzahlenden und eine unnötige Aufblähung der Verwaltung müssen vermieden werden.»

Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident:

«Mit der Anpassung des Schätzungswesen steigen die Steuereinnahmen im Kanton Aargau deutlich an. Diese Mehreinnahmen sind mittels andersweitiger Entlastungen zielgerichtet an die zusätzlich belasteten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zurückzuführen. Die FDP-Fraktion prüft auch einen dahingehenden parlamentarischen Vorstoss. Der Aargau muss steuerlich attraktiv bleiben!»

 

Weitere Auskünfte:
Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz, Tel. 079 823 05 42
Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident, Tel. 079 469 75 32 78

Nein zur unnötigen Aufblähung des Kontroll- und Bürokratieapparats – FDP Aargau lehnt Einführung einer kantonalen Ombudsstelle ab

Die Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Aargau haben verschiedene, ausgeprägte Rekurs- und Einsprachemöglichkeiten gegen Entscheide der Verwaltung. Die vom Regierungsrat in einer Anhörung zur Diskussion gestellte Einführung einer kantonalen Ombudsstelle ist nicht notwendig, verursacht Kosten für die Steuerzahlenden und bläht den Kontrollapparat ohne Mehrwert auf. Die FDP Aargau lehnt die Einführung deshalb klar ab.

Das übergreifende Kontrollsystem zwischen Regierung, Parlament und Justiz hat sich bewährt und Unregelmässigkeiten sind nicht feststellbar. Bei Verwaltungsentscheidungen haben die Einwohnerinnen und Einwohner bereits heute ausgeprägte Rekurs- und Einsprachemöglichkeiten. Eine Ombudsstelle schafft eine neue Funktion ohne Entscheidungskompetenz. Die Exekutiven auf kommunaler Ebene (Gemeinderat) sowie beim Kanton (Regierungsrat) sind im Aargau nahbar und können bei Problemen direkt kontaktiert werden. Die Exekutiven sollen ihre Verantwortung auch in Zukunft unmittelbar wahrnehmen und brauchen keine Vermittlung.

Direkte Demokratie funktioniert – Bürokratieausbau überflüssig
Im System der direkten Demokratie haben Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Möglichkeiten, politisch Einfluss zu nehmen: Wahlen, Abstimmungen, Volksinitiativen, Referenden, Petitionen usw. Die freie Meinungsbildung und -äusserung ist durch die zur Verfügung stehenden Mittel wie Leserbriefe, Social Media oder Themenpodien ebenfalls ausgeprägt. Jeder und jede ist frei, über diese Wege Einverständnis oder Unzufriedenheit mit politischen Entscheidungen, Gremien oder Personen zu äussern. Überdies sind gewählte Politikerinnen und Politiker im Aargau, sei es kantonal oder kommunal, in aller Regel unkompliziert und direkt per Mail oder Telefon erreichbar.
 

Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz:

«Die politischen Prozesse im Aargau funktionieren. Mitwirkungs-, Einsprache- und Beschwerdemöglichkeiten gibt es ausreichend auf allen Ebenen. Die Einrichtung einer Ombudsstelle brächte keinen nennbaren Nutzen für die demokratischen Abläufe, sondern Mehrkosten und Bürokratieaufbau. Die FDP lehnt dies ab.»

 

Weitere Auskünfte:
Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz, Tel. 079 823 05 42
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78

Entwurf der GAF-Reform teils mutlos; Beibehaltung der Schuldenbremse wichtig – Immobilienfinanzierung weiterhin ein Murks

Das mittlerweile mehrjährige Projekt der Teilrevision des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) kommt in wichtigen Teilen nicht entscheidend voran, wie der heute präsentierte Vorschlag des Regierungsrats leider zeigt. Immerhin: Das Erfolgsmodell Schuldenbremse – eine freisinnige Errungenschaft – wird nicht angetastet. Gesunde Kantonsfinanzen sind von grosser Wichtigkeit, sie entlasten vor allem auch Bevölkerung und Wirtschaft. Als mutlos muss das geplante neue Finanzierungsmodell Immobilien bezeichnet werden. Der Regierungsrat sieht keine doppelte Schuldenbremse wie bei den Gemeinden vor, sondern möchte die bisherige, weniger griffige Kompromisslösung fortführen. Die Bemühungen zu Vereinfachungen bei der Steuerung des Aufgaben- und Finanzplans und den damit verbundenen Bürokratieabbau begrüsst die FDP.

Im vergangenen Frühjahr hat sich die FDP Aargau vehement gegen die vorgesehene Aufweichung der Schuldenbremse gewehrt. Mit Erfolg: Die nun überarbeitete Vorlage für eine Revision sieht von einer Schwächung dieses Instrumentes ab und schlägt auch keine Abschaffung des Höhenverschuldungsreferendums mehr vor. Dies begrüsst die FDP. Die Schuldenbremse ist aus freisinniger Sicht für eine nachhaltige Finanzpolitik absolut zentral und darf weder ausgehebelt noch umgangen werden. Ein massloses Überborden bei den Ausgaben bleibt ausgeschlossen. Die Bevölkerung im Aargau kann darauf zählen, dass der Kanton auch in Zukunft strukturell gesund ist. Der Aargau muss attraktiv bleiben als Wohn- und Wirtschaftsstandort, als Ort zum Leben und Arbeiten. Hierfür sind gesunde Kantonsfinanzen das notwendige Fundament.
 

Finanzierungsmodell Immobilien überzeugt nicht
Die FDP hat in den seit mehreren Jahren andauernden Diskussionen über das Finanzierungsmodell Immobilien wiederholt gefordert, dass eine doppelte Schuldenbremse mit einer Investitionsrechnung analog den Gemeinden eingeführt wird. Mit Erfolg hatte sich die freisinnige Fraktion 2019 für eine Befristung der aktuellen Regelung bis 2023 eingesetzt, um dem Regierungsrat Zeit für die Erarbeitung einer tauglicheren Gesetzesvorlage einzuräumen. Leider ist es der Regierung nicht gelungen, eine überzeugende neue Vorlage zu erarbeiten. Stattdessen wird eine unbefristete Fortführung der aktuellen Übergangslösung vorgeschlagen. Massnahmen wie die Erhöhung des Schwellenwertes bei Immobilienprojekten von 20 auf 50 Millionen Franken bei zeitgleicher Aufhebung der Begrenzung der jährlichen Entlastungswirkung unterstellt zwar weniger Projekte der Sonderlösung, schwächt jedoch den Effekt der Schuldenbremse. Dies ist aus Sicht der FDP keine weitsichtige Lösung. Die FDP wird sich in den anstehenden Kommissions- und Parlamentsberatungen entsprechend einbringen und weiterhin die Einführung einer doppelten Schuldenbremse fordern.
 

Sinnvolle Prozessoptimierungen
Weitere Bereiche der Revision wie die übersichtlichere Gestaltung der Beratungsunterlagen von Finanzgeschäften im Grossen Rat und Vereinfachungen der Kompensationsmöglichkeiten durch den Regierungsrat innerhalb des Globalbudgets sind sinnvoll. Sie werden von der FDP unterstützt. Der separate Beschluss über eine allfällige Erhöhung der Lohnsumme der Staatsangestellten regelt die vieldiskutierte Systempflege auf angemessene Weise: Der Grosse Rat entscheidet über die Freigabe von Finanzmitteln, der Regierungsrat über deren gezielten Einsatz.

 

Dr. Bernhard Scholl, Grossrat, Ressortleiter Finanzen und Ressourcen:
«Die FDP-Fraktion ist erfreut, dass an der Schuldenbremse festgehalten wird. Das ist zentral für eine nachhaltige Finanzpolitik. Das Finanzierungsmodell Immobilien überzeugt hingegen nicht und bleibt ein Flickwerk. Wir werden uns weiterhin gezielt mit Verbesserungsvorschlägen einbringen.»

 

Weitere Auskünfte:
Dr. Bernhard Scholl, Grossrat, Ressortleiter Finanzen und Ressourcen, Tel. 079 698 83 07
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78

Nein zu staatlicher Medienförderung und zu Tabakwerbeverbot – FDP Aargau fasst Parolen zu den Abstimmungen vom 13. Februar 2022

Die FDP Aargau lehnt ein Verbot von Tabakwerbung ab, wie es eine eidgenössische Volksinitiative fordert. Eine grosse Mehrheit der Teilnehmenden am gestrigen Online-Parteitag beschloss für die Abstimmung vom 13. Februar die Nein-Parole. Ebenso wird das Massnahmenpaket zugunsten der Medien abgelehnt. Das Gesamtpaket mit den enthaltenen Subventionierungen geht den Freisinnigen zu weit.

Parteipräsidentin Sabina Freiermuth konnte am Online-Parteitag zahlreiche Teilnehmende begrüssen. Nationalrat Matthias Samuel Jauslin empfahl in seinem Referat, auch im Sinn der freisinnigen Bundeshausfraktion, die Initiative für ein Tabakwerbeverbot zur Ablehnung. Die Initiative wäre ein umfassendes Werbeverbot für legale Tabakprodukte und missachtet den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit. Eine Annahme wäre ein eigentlicher Türöffner für weitere Verbote und Bevormundungen der Gesellschaft, wie man zu leben und zu konsumieren habe. Bei einer Ablehnung der Initiative kommt automatisch der moderatere, aber griffige indirekte Gegenvorschlag zum Tragen. Der Parteitag erteilte der Initiative eine deutliche Abfuhr und beschloss mit 85 Nein- gegen 5 Ja-Stimmen die Nein-Parole.

Nein zur staatlichen Subventionierung von Medien
Der Geschäftsführer des Komitees «Mediengesetz Nein», Philipp Gut, warnte in seinem Referat im Namen der Gegner des Medienpaketes eindringlich vor einer Annahme des Medienpaketes. Er sei ein glühender Befürworter von Medienvielfalt, betont er gleich eingangs. Diese Vorlage sei jedoch verfassungspolitisch inakzeptabel, wettbewerbsfeindlich, innovationsbehindernd und diene vor allem den grossen Medienkonzernen. Auch bemängelte er, dass Gratismedien völlig willkürlich von den Unterstützungsgeldern ausgeschlossen würden. Walter Herzog, Verleger und Chefredaktor der Neuen Fricktaler Zeitung, hielt dagegen und setzte sich mit Vehemenz für ein Ja ein. Er betonte die zentrale Rolle der Medien als Informationsquelle für die Bevölkerung und als Bindeglied für die Gesellschaft. Mit dem Medienpaket würden insbesondere die kleinen, regionalen Medienunternehmen unterstützt und damit die Informationsversorgung vor Ort sichergestellt. Dabei sei eine strikte Trennung von Staat und Medien jederzeit sichergestellt. Mit 71 Nein gegen 22 Ja beschloss eine deutliche Mehrheit die Nein-Parole und folgte damit der FDP Schweiz, die ebenfalls eine Ablehnung des Medienpakets empfiehlt.

 

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin:

«Sowohl die Tabakverbotsinitiative wie auch die staatliche Medienförderung widersprechen liberalen Werten wie Eigenverantwortung und freier Wettbewerb. Die FDP setzt sich mit Überzeugung für diese Werte ein und lehnt die beiden Vorlagen ab.»

Adrian Meier, Grossrat, Vize-Parteipräsident, Ressortleiter Energie:
«Die «heisse» Kartoffel der Versorgungssicherheit reichen sich heute Bund, Kantone und Elektrizitätswirtschaft gegenseitig zu – niemand fühlt sich verantwortlich. Der Bundesrat hat dies sofort zu regeln, damit auch Anreize geschaffen werden, sich der Gefahr der drohenden Stromlücke ernsthaft anzunehmen. Nur wer verantwortlich ist, handelt.»

 

Weitere Auskünfte:
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78
Stefan Huwyler, Grossrat, Geschäftsführer, Tel. 062 824 54 21

Stromversorgungssicherheit gewährleisten – FDP Aargau stellt Forderungen zur Stromversorgungssicherheit auf

Gemäss Risikoanalyse des Bundes ist die Strommangellage das grösste Risiko in der Schweiz – noch vor einer Pandemie. Die Wahrscheinlichkeit, dass im Winter während mehrerer Monate eine Stromunterversorgung eintreffen könnte, ist markant gestiegen. Das abschätzbare Schadensausmass ist gewaltig und übertrifft die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie. Die Folgen sind für Gesellschaft und Wirtschaft verheerend. Die FDP Aargau fordert deshalb konkrete Massnahmen, damit dieses drohende Szenario kurz-, mittel- und langfristig nicht eintrifft.  

Die FDP-Mitglieder haben am heutigen FDP-Parteitag zu einem Grundsatzpapier «Stromversorgungssicherheit» angeregt diskutiert und konkrete Forderungen an Bund, Kantone und Gemeinden verabschiedet.

Krisenmanagement vorbereiten, KKW-Laufzeit verlängern
Kurzfristig bis 2025 bleibt nur, das Krisenmanagement auf allen Staatsebenen vorzubereiten, sodass bei einem Stromversorgungsunterbruch rasch und zielgerichtet gehandelt werden kann. Die in ganz Europa fehlende Energie kann nicht innert weniger Jahre aufgebaut werden. Mittelfristig ist die Laufzeit der Kernkraftwerke zu verlängern. Anders kann die Zeit bis 2040 nicht überbrückt werden. Die heutigen Kernkraftwerke sollen so lange betrieben werden wie sie sicher sind.

Technologieverbote abschaffen
Für die langfristige Sicherstellung der Versorgungssicherheit müssen der Bund und der Kanton Aargau eine technologieoffene Forschungsoffensive starten. Das Ziel ist, bis 2050 eine möglichst CO2-neutrale Stromversorgung im Winter sicherzustellen. Dabei darf auch die Kernkrafttechnologie kein Tabu mehr sein. Der Weltklimarat sowie die Europäische Union sind zur Überzeugung gelangt, dass diese Technologie eine wichtige Rolle spielt, um die Klimaziele bis 2050 trotz erhöhtem Strombedarf erreichen zu können.

Interessenabwägung unter Aspekt der Versorgungssicherheit
Die Interessen von Umwelt- und Landschaftsschutz sowie Energiegewinnung und -transport sind immer abzuwägen. Für die FDP Aargau ist klar, dass der Aspekt der Versorgungssicherheit in dieser Abwägung zentral sein muss. Wo für die Versorgungssicherheit keine bedeutenden Kapazitäten geschaffen werden können, soll der Umwelt- und Landschaftsschutz Vorzug erhalten – und umgekehrt.
 

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin:
«Wir müssen mit allen Mitteln eine Stromlücke verhindern. Dazu gehört auch, die Laufzeiten der Kernkraftwerke zu verlängern und zwingend alle zur Verfügung stehenden Technologien gleichwertig zu behandeln. Hierzu sind sämtliche Technologieverbote aufzuheben.»
 

Adrian Meier, Grossrat, Vize-Parteipräsident, Ressortleiter Energie:
«Die «heisse» Kartoffel der Versorgungssicherheit reichen sich heute Bund, Kantone und Elektrizitätswirtschaft gegenseitig zu – niemand fühlt sich verantwortlich. Der Bundesrat hat dies sofort zu regeln, damit auch Anreize geschaffen werden, sich der Gefahr der drohenden Stromlücke ernsthaft anzunehmen. Nur wer verantwortlich ist, handelt.»

 

Weitere Auskünfte:
Adrian Meier, Grossrat, Vize-Parteipräsident, Tel. 078 605 61 51
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78

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