FDP unterstützt Versorgungssicherheit – lehnt neuen Spital-Rettungsschirm ab
. - 23:00 bis 23:00
Ja zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung
Die FDP spricht sich grundsätzlich dafür aus, tatsächlich systemrelevante Spitäler in existenzbedrohenden Situationen zu stabilisieren. Diese Verantwortung leitet sich aus dem verfassungsmässigen Auftrag des Kantons zur Gewährleistung der medizinischen Versorgung ab. Bestehende gesetzliche Grundlagen erlauben jedoch bereits heute rasches Handeln in Krisensituationen. Eine zusätzliche Spezialregelung im Spitalgesetz schafft deshalb keinen erkennbaren Mehrwert.
Keine Umgehung des Grossen Rates
Klar abzulehnen ist zudem die vorgesehene Kompetenzverschiebung an die Exekutive. Im Gegensatz zum Regierungsrat ist die FDP der Meinung, dass die Gewährung von Finanzhilfen keine rein technische Vollzugsmassnahme ist, da die vorgeschlagenen Kriterien zur Systemrelevanz einigen Ermessensspielraum enthalten. Finanzhilfen in potenziell dreistelliger Millionenhöhe sind politische Grundsatzentscheide und müssen weiterhin durch den Grossen Rat beschlossen werden. Nur so bleiben demokratische Mitsprache und Referendumsmöglichkeiten gewährleistet.
Keine neue Verschuldungskompetenz auf Vorrat
Ebenso kritisch beurteilt die FDP die geplante Möglichkeit, dass der Regierungsrat für Spitalhilfen Fremdkapital bis zu einer Milliarde Franken aufnehmen kann. Eine derart weitreichende Verschuldungskompetenz ohne parlamentarische Kontrolle ist finanzpolitisch nicht verantwortbar.
Die FDP bekennt sich zu einer starken Gesundheitsversorgung im Kanton Aargau – jedoch unter Wahrung rechtsstaatlicher und demokratischer Grundsätze.
Weitere Auskünfte:
Dr. Tobias Hottiger, Grossrat, Leiter Ressort Gesundheit und Soziales, Tel. 079 918 00 38
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78